Fremdbezugskosten

Fremdbezugskosten
Kosten des Bezugs von Sach- und/oder Dienstleistungen von unternehmensexternen Anbietern. F. werden in der Kostenartenrechnung nach  Kostenarten getrennt erfasst (z.B. Materialkosten, Versicherungskosten, Beratungskosten) und sind (anders als die Kosten eigener betrieblicher Kapazitäten) i.d.R. kurzfristig abbaubar ( Abbaufähigkeit von Kosten).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Fremdleistungskosten — 1. I.e.S.: Kosten des Bezugs von Dienstleistungen von unternehmensexternen Anbietern, z.B. Kosten für Miete und Pacht, für bezogene Energie, Patente, Versicherungen etc. 2. I.e.S.: ⇡ Fremdbezugskosten …   Lexikon der Economics

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