- Fremdbezugskosten
- Kosten des Bezugs von Sach- und/oder Dienstleistungen von unternehmensexternen Anbietern. F. werden in der Kostenartenrechnung nach ⇡ Kostenarten getrennt erfasst (z.B. Materialkosten, Versicherungskosten, Beratungskosten) und sind (anders als die Kosten eigener betrieblicher Kapazitäten) i.d.R. kurzfristig abbaubar (⇡ Abbaufähigkeit von Kosten).
Lexikon der Economics. 2013.